Artikel 13 – Werden Memes bald verboten?

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Selten sorgt eine Rechtsreform für so großen Wirbel. Der sagenumwobene Artikel 13 bestimmt seit Wochen die Berichterstattung der deutschen Medien. Der Grund: Quasi alle sind betroffen. Ob das Internet, wie wir es kennen, tatsächlich nie mehr so sein wird, wie zuvor, werden wir im Folgenden genauer beleuchten.

(ng) Langsam aber sicher versucht sich die Judikative des Netzes habhaft zu machen. Mit neuen Gesetzen und Anpassungen versucht man, sich den Spielregeln des 21. Jahrhunderts anzupassen. Dass das nicht immer von Erfolg gekrönt ist, weiß man spätestens seit dem Datenschutzverordnungsgesetz, Dieses ist in seinem Grundgedanken, Persönlichkeitsrechte zu wahren, zwar sinnvoll, erschwert in seiner Umsetzung jedoch nicht nur die Arbeit von Journalisten, Bloggern und anderen publizierenden Personen , sondern kann auch für den alltäglichen User auf sozialen Plattformen zu Problemen führen.

Was steht da überhaupt drin?

Wenn in der Vergangenheit Rechtsverstöße auf sozialen Plattformen passierten, oblag der Betreiber der Pflicht, diese Verstöße den entsprechenden Behörden zu melden. Doch nun finden europäische Politiker, könne man die Betreiber der Social Media selbst in die Verantwortung ziehen. Das Argument: Wer hier Geld verdient, der soll hier auch Geld zahlen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben solle künftig also von Facebook, Google & Co. selbst Kontrolliert werden.

Wie soll das funktionieren?

Mittels spezieller Software zum Bildabgleich soll beim Upload ermittelt werden, ob das Bild bereits im Netz existiert. Problematisch kann dies allerdings für die Betreiber kleinerer Seiten werden, die sich den Einsatz einer solchen Software finanziell nicht leisten können. Aber auch Giganten wie YouTube sehen sich mit der Umsetzung des Gesetzes vor große Probleme gestellt. Mit einer Reform, wie sie aktuell geplant ist, würden womöglich tausende Urheberrechtsklagen auf den Online-Konzern zukommen. YouTube-Chefin Susan Wojcicki hält es für nicht ausgeschlossen, dass kleinere Kanäle daher geschlossen werden müssten.

Wen trifft das?

Wer nun also glaubt, nur Blogger, YouTuber und Instagramm-Stars seien von der kommenden Regelung betroffen, der irrt.  Aktuell ist noch nicht sicher, wie Upload-Filter den Unterschied, zwischen einem Original-Bild, einem Zitat und einer Persiflage, einem sogenannten Meme erkennen können.

Worauf muss ich achten?

Als Nutzer seid ihr nach wie vor dazu angehalten, den Urheber eurer Bilder kenntlich zu machen.

Die CDU/CSU/EVP-Fraktion des EU-Parlaments ließ die Abstimmung des Parlaments zu besagtem Artikel auf kommende Woche vorverlegen. Über den Ausgang und die finale Form des Gesetzestextes, wird an dieser Stelle berichtet werden.

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1 Gedanke zu „Artikel 13 – Werden Memes bald verboten?“

  1. Anhand YouTube’s Content-ID-System erkennt man wunderbar, dass es niemals einen Algorithmus geben wird, der Objekte jedweder Art nach Urheberrecht (fehlerfrei) erkennen und filtern kann. Hinter YouTube steckt ein (wenn nicht der) Weltkonzern, den Algorhithmus gibt es seit 2007 und hat Millionen Dollar an Entwicklungskosten verschluckt. Selbsterstellte Videos aus Eigenproduktion werden gesperrt, weil sie dem Original zu sehr ähneln, ja selbst gemeinfreies Videomaterial wird gefiltert.

    Wenn Unternehmen künftig von Google’s Content-ID-System oder einem Derivat abhängig werden, sehe ich schwarz. Das kommt davon, wenn man völlig fachfremde und überalterte Politiker auf die Menschen loslässt. Uploadfilter werden auch dazu beitragen, dass Deutschland seinen Status als digitales Entwicklungsland eine ganze Weile behalten darf.

    Ist zwar ein wenig Off-Topic, aber die eingangs erwähnte DSGVO halte ich durchaus für einen Erfolg, auch wenn sie bei vielen zu Unmut geführt hat. Außerdem ist die Verordnung nicht vom Himmel gefallen, sie trat bereits 2016 formal in Kraft.

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